Geschäfte
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
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Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen.
weiter Infos hier:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/
Bitte kommen Sie mit Maske.